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07.04.16 @ 11:16

Patente auf Lebewesen?

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Durch Kreuzung und anschließende Selektion werden seit Menschengedenken Lebewesen mit neuen Eigenschaften erzeugt. Man werfe einen Blick auf zb. Pferde, Hunde, Rosen, Tulpen, Wein, Getreide, Hefe usw usf.

Das Verfahren selbst, Kreuzung und Selektion, ist nicht patentierbar (Artikel 53 (b) des Europäischen Patentübereinkommens). Das Ergebnis, nämlich das Lebewesen mit der neuen Eigenschaft (zb. eine nach Zimt duftende Kletterrose), ist hingegen schon durch ein Patent schützbar. Das erregt nun die Gemüter.

Ende 2010 stellte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts daraufhin in ihren Entscheidungen klar, dass Züchtungsverfahren, bei denen sämtliche Gene von Pflanzen sexuell gekreuzt und selektioniert werden, nicht patentierbar sind.

Sind nun die aus dieser Zucht gewonnenen Pflanzen vom Patentierungsausschluss ausgenommen? Ja, sind von diesem Ausschluss ausgenommen, sprich, sie dürfen patentiert werden, so sie den Anforderungen des Europäischen Patentübereinkommens genügen: Der Patentanspruch muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein.

Jetzt wird es tricky:
Auch wenn das Herstellungsverfahren selbst nicht schützbar ist, so kann das Herstellungsverfahren als Bedingungen für diese neue, geschützte Pflanze definiert werden. Man nennt dies "Product-by-Process“.

Herkömmliche, biologische Züchtungsverfahren (Kreuzung, Selektion) sind also weiterhin nicht patentierbar (das unterscheidet sie von gentechnologischen Verfahren), deren Ergebnis hingegen schon.

Warum erregen sich die Gemüter?
Weil einerseits befürchtet wird, dass die Artenvielfalt dadurch sinkt (dazu fallen mir einfach keine Argumente ein, ich habe auch keine zitierwerten gefunden).
Andererseits, weil mit diesem Urteil Lebewesen patentierbar werden, die sich unter Umständen unterschiedlicher Wahrscheinlichkeiten auch in der freien Natur entwickelt hätten.
Aber das ist reine Spekulation:
Ob das Gen/die Gene für Insektenresistenz in einer jamaikanischen Chili-Art es auf natürlichem Weg in das Genom in Europa gezüchteter Paprika geschafft hätte, ist eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen. Gewerbliche Züchter haben dem Zufall nachgeholfen, somit einen neuen Paprika geschaffen und beanspruchen nun ein Patent auf diese Pflanze.
Übrigens, Patente haben ein Ablaufdatum.

Gregor Fauma

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