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Christoph Wagner's Weblog

30.01.05 @ 18:00

Von der Trinkgeldsteuer zur Trinkgeldpflicht

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Ich bin, um ehrlich zu sein, ebenso wenig ein Freund des Trinkgelds wie ich ein Freund des Feilschens in orientalischen Bazaren bin. Eine Sache oder eine Leistung sollte das kosten, was sie kostet, und wer sie sich leisten will und kann, der sollte sie eben einfach bezahlen.

Ich stehe mit dieser Ansicht aber , wenn ich so um mich höre, ziemlich alleine da. Alle Welt will Trinkgeld geben. Dafür gibt es vor allem zweiGründe:

1.Der soziale Grund: Man kann dadurch seinem schlechten Gewissen Ausdruck verleihen, dass man Leistungen, die man im Grunde auch selbst erbringen könnte (Essen aus der Küche an den Tisch tragen, Autofahren, sich die Haare schneiden, die Klospülung reparieren, im Hotel die Betten machen etc.) an andere delegiert, sich also, kurz gesagt „bedienen lässt." Sich bedienen zu lassen ist in einer demokratischen Gesellschaft kein schöner Zug. Und wer das (was ihn oder sie ehrt) so empfindet, tariert das soziale Gleichgewicht durch ein mehr oder minder großzügiges Trinkgeld einigermaßen wieder aus.

2. Der asoziale Grund: Fast jeder von uns möchte hin und wieder auch gern den Herren spielen, und je mehr er oder sie selbst dient bzw. unter dem Druck, den er im Berufsleben von oben spürt, leidet, desto mehr drängt es ihn oder sie , diesen Druck auch weiter zu geben. Im negativsten der Fälle führt das zum so genannten „Kellnersekkieren", im positiven dazu, dass man die dienende Leistung, die an der eigenen Person erbracht wurde, auch bewerten oder besser: belohnen oder bestrafen möchte. Genau dazu dient die Bemessung (oder auch Verweigerung) des Trinkgelds.

Gleichgültig aber, ob Grund 1 oder Grund 2 herangezogen wird, so ist das Trinkgeld doch in jedem Fall eine Kann- und keine Muss-Bestimmung. (Im angelsächsischen Raum sieht man das zugegebenermaßen oft ein wenig anders; wer dort dem Kellner die vorgesehenen 10 oder 15% Tip verweigert, dem kann es passieren, dass ihm der Betreffende 100 m nachläuft und seinem undankbaren Gast im nächsten Hinterhof eine Abreibung verpasst; die Polizei wird er indessen nicht holen. Denn als Zechprellerei gilt Trinkgeldverweigerung auch dort nicht.)

Nun stellt sich die Frage: Darf man Geld, das jemand bekommen kann, aber nicht muss, besteuern? Vor allem aber: Kann man dafür, wie es der derzeitige Regierungsentwurf vorsieht, eine Pauschalsteuer einheben? Was ist mit der freundlichen Kellnerin in einem Arbeiterviertel, die als „Dankeschön" zwar hin und wieder eine auf den Hintern, aber kein Geld bekommt, weil die Gäste einfach keins haben? Was ist mit dem „Rotzbuam" von einem Kellner, der nie ein Trinkgeld bekommt, weil er seinen Beruf nicht als aktive Dienstleistung, sondern lediglich als Anwesenheitsdienst in einem Gasthaus begreift? Was ist mit der Wirtin, die selbst bedient und kein Trinkgeld kriegt, weil die älteste der österreichischen Trinkgeldregeln besagt, dass man Trinkgeld nur Angestellten, niemals aber dem Chef selbst gibt, da man sonst seine Unternehmerseele beleidigt? (Gilt sinngemäß auch bei Taxis, aber wer überzeugt sich vor dem Trinkgeldgeben schon, ob er von einem Taxiunternehmer oder von einem seiner Angestellten herumkutschiert wird?)

Kurzum: Das Trinkgeld ist etwas, das man bekommen kann, aber nicht bekommen muss, so wie man Geld auf der Straße finden kann, es aber nicht finden muss. Mit derselben Berechtigung wie Trinkgeldsteuer könnnte der Finanzminister daher auch von jedem Österreicher eine pauschalierte „Findersteuer" von 0,1 Prozent des Jahreseinkommens für all jene verlorenen Geldbörseln, die er möglicherweise gefunden, aber nicht zurückgeben hat, einfordern.

Ich bin kein Jurist und auch kein Steuerexperte, aber da es mit Sicherheit KellnerInnen, TaxlerInnen, FrisörInnen, Stubenmadeln u.v.a. gibt, die kein oder fast kein Trinkgeld bekommen, dafür aber durchaus auch Computertechniker, Botendienste, Handwerker und nicht zu vergessen: Rauchfangkehrer (Glücksbringer!) , die sehr wohl öfter Trinkgeld einstreifen, wird eine Trinkgeldsteuer mit dem Gleichheitsgrundsatz in der österreichischen Verfassung kaum zu vereinbaren sein.

Die einzige Möglichkeit, eine Trinkgeldsteuer legitim einzuheben, scheint mir daher jene zu sein, sie auch mit einer Trinkgeldpflicht für alle zu verbinden. Sobald Trinkgeld, zu welchem Prozentsatz auch immer, in bestimmten Branchen obligatorisch ist, besitzt der Staat auch das Recht, es – inklusive MWSt. – zu besteuern.

Ob das Trinkgeld dann allerdings noch ein Trinkgeld oder eher doch eine neue Steuer für alle wäre, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Obwohl: Österreich, das als erstes Land der Welt die Trinkgeldpflicht einführt — das hätte schon wieder einen herzmanovsky-orlando´schen Charme.

14 Kommentare | Kommentar abgeben

jamiesolive, 01.02.05 @ 10:53

speising versus grasser
lese gerade, dass grasser in der trinkgeldfrage einen totalrückzieher gemacht hat. speising hat, wie es scheint, einen triumphalen sieg davongetragen. congratulations!

ChristophWagner, 01.02.05 @ 02:19

Trinkgeldpflicht, Trinkgeldverbot und Trinkgeldneigung
Alles ist Dialektik. Peter S. hat meiner These von der Trinkgeldpflicht die Antithese des Trinkgeldverbots bei gleichzeitiger Einführung echter Inklusivpreise entgegengesetzt. Nun räumt aber auch Peter S. ein, dass wir schon seit Jahren Inklusivpreise haben. Ich erinnere mich zwar nicht mehr genau wann, aber umso genauer daran, dass auch damals darauf hingewiesen wurde, es handle sich nunmehr ein für alle Mal um „echte Inklusivpreise” - was, soviel ich mich entsinnen kann, auch eine entsprechend echte Preiserhöhung nach sich zog.

Peter S. unterschätzt jedoch, fürchte ich, bei aller Berechtigung seiner Forderung nach echten Inklusivpreisen die nach wie vor bestehende allgemeinmenschliche Trinkgeldneigung. Sollten nunmehr wirklich „echte Inklusivpreise” eingeführt werden, wird sich der Verlauf der Geschichte in konzentrischen Kreisen, wie ihn der alte Dialektiker Hegel geschildert hat, also nur wiederholen. Es wird im Gefolge dieser „echten Inklusivpreise” wiederum zu „echten Preiserhöhungen” kommen, die allerdings der offenbar im genetischen Code des Homo Sapiens angelegten Trinkgeldneigung keine Grenzen setzen werden.

Denn nach wie vor gilt, bislang (zumindest in speising.net) unwidersprochen: Trinkgeld kann und will man a) aus Mitleid und schlechtem Gewissen, b) aus sadomasochistischer Lust am Zensurenverteilen in Form von Bakschisch und c) wie mich sonjaaa mit völligem Recht korrigierte, aus Gründen des simplen persönlichen Vorteils (Stichwort Bestechung) verteilen. Die nächsten „echten Inklusivpreise” werden also über kurz oder lang abermals durch nicht minder echte Trinkgelder gedoppelt werden.

Daher verstehe ich auch die kellnerierende Kollegin aus dem kleinen Lokal, in dem ich heute Mittag einen wunderbaren Schweinsfuß samt Schweinsrüssel und Schweinsknierling (ja auch so was gibt´s in Wien, wenngleich nur in raren Ausnahmefällen) zu mir nahm, nur allzu gut. Als ich mit meinem Gegenüber über das Thema Trinkgeldpflicht (die in Wahrheit nichts anderes ist als ein spiegelverkehrter „echter Inklusivpreis”) ins Philosophieren kam, quittierte die junge Dame meine Theorien zustimmend mit den Worten: „ Oiso, i findat Trinkgödpflicht echt leiwaund!”

Und solange GastronomInnen KellnerInnen bereits beim Einstellungsgespräch darauf hinweisen, dass ihre oft wider die guten Sitten verstoßende „Gage" durch eine zu erwartende „Maut" ohnedies entschieden aufgefettet würde, ist ihr in dieser Sache auch hundertprozentig zuzustimmen.

Oberndorfer, 01.02.05 @ 01:26

Was ist Trinkgeld?
Trinkgeld ist nicht gleich „service charge". In vielen europäischen Ländern wird auf der Restaurantrechnung eigens ausgewiesen, was an den Service zu entrichten ist/war, meist ein Wert von 10-15 % der Rechnungssumme. Dabei handelt es sich in der Regel um die gesamte Entlohnung für das Servierpersonal, das also umsatzabhängig bezahlt wird. Was man diesem über seinen regulären Verdienst hinaus zukommen lassen möchte, ein Geschenk für besonders freundliches Auftreten o.ä., kann man freiwillig entrichten.
Bei uns ist das anders, weil wir sind am halben Balkan: Üblicherweise haben Servierkräfte hierzulande ein kleines Fixum (als meine damalige Freundin ihr Jusstudium mit Servieren finanziert hat, so 1980 herum, waren das z.B. 3-4000 Schilling), dazu eine kleine Umsatzbeteiligung, und das zu erwartende Trinkgeld in Höhe von landesüblichen 5-10% wird in das Einkommen eingerechnet. Deshalb sind wir zum Trinkgeldgeben moralisch verpflichtet, und die Verweigerung desselben bedeutet eine Einkommenskürzung.
Als juristischer Laie erlaube ich mir folgende Einschätzung: Trinkgeld ist also hierzulande gewohnheitsmäßig ein regulärer, von Arbeitgeber und -nehmer einkalkulierter Einkommensbestandteil des Servierpersonals. Wenn man es schon besteuern möchte, muß die Steuerpflicht natürlich gleichermaßen Arbeitgeber und -nehmer treffen, da ja ein entsprechender Arbeitgeberanteil angenommen werden müßte. Es ist davon auszugehen, daß eine verfassungsrechtliche Würdigung dieser Besteuerung desaströs enden würde. Und Herr Kaske scheint mir hier einen relativ leichten Stand zu haben.

alma, 31.01.05 @ 19:57

pauschale
Ich habe vor langen langen Jahren in einem Hotel gejobbte, neben dem Studium, und ganz dunkel entsinne ich mich, dass es da so etwas wie ein Trinkgeldpauschale gab - aber vielleicht war das auch bei einem anderen Job .... irgendwann jedenfalls war das integrativer Bestandteil des Lohns.
Vielleicht war das aber auch eine firmeninterne Regelung; es war nämlich in einem Hotelbetriebsgesellschaft, die nur über die Sommermonate Studentenheime bewirtschaftete ....
Ich war jedenfalls immer froh, wenn das tatsächliche Trinkgeld die Pauschale überstieg.

Als gelernte Österreichering bin ich beim Trinkgled meist recht großzügig und hoffe halt immer, dass auch alle daran partizipieren -
ich habe mir angewöhnt, auch außerhalb der Gastronomie die Minicentbeträge im Geschäft zu lassen - "für die Kaffeekassa". Kassierinnen, die die Cent-Stückerln allerdings gleich in der eigenen Schürze verschwinden lassen, bekommen nix mehr.

Bei einer Pauschalbesteuerung, wie sie von CW vorgetragen wurde, scheinen mir jedenfalls zu viele Nichtbetroffenen zum Handkuss zu kommen, obwohl natürlich die automatisierte Trinkgeldvergabe schon diskussionswürdig ist: hat schon viel mit Herrschen und Dienen zu tun!

peter_s, 31.01.05 @ 19:06

echte Inklusivpreise
Ich bin gegen Trinkgelder und für echte Inklusivpreise. Trotzdem gebe ich (zumindest in Österreich) meist doch ein Trinkgeld - weil es eben erwartet wird und (angeblich?) eben doch beim echten Lohn "eingespart" wird. (Und wieso soll das Servierpersonal ein Trinkgeld bekommen, wenn ich doch der Küchenmannschaft viel dankbarer bin?)
Leider hat ja die - vor vielen Jahren durchgeführte - Einführung von Inklusivpreisen nicht zum Verschwinden des Trinkgelds geführt!
Ich bin für _echte_ Inklusivpreise:
mit dem, was verrechnet wird, soll die gesamte Leistung komplett und fair bezahlt werden (und _alle_ Beschäftigten sollen ein faires Gehalt bekommen - ob dies nun fix ist oder eine "Umsatzbeteiligung" enthält).
Natürlich ist "offizielles" Geld steuerlich ein Nachteil, aber auch das ist nicht unfair - die meisten Gehaltsempfänger bekommen keinen (steuerfreien) Trinkgeldteil. Außerdem bietet es für die Zukunftssicherung (Pension) Vorteile.
So gesehen ist eine Trinkgeldbesteuerung nur gerecht (aber kaum durchführbar) - eine Pauschalierung hingegen ist ungerecht. Sie könnte außerdem zu einem (zusätzlichen) moralischen Druck führen, Trinkgeld zu geben: Auch wenn man kein Trinkgeld gibt, muß die Steuer bezahlt werden!
Für mich die einzige gute Lösung: echte Inklusivpreise, faire Gehälter - und ein Trinkgeldverbot.

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